Meine Briefe/ Faxe an die deutschen Staatsanwaltschaften
14. März 2011
unter rapidshare.com Benutzer: 25132964 und Passwort: sterne und Facebook Anja Mensching - innerhalb der Pinnwand die angesprochenen Videos Anstattdessen man meinen Strafanträgen entspricht, meine vorgetragenen Beweisen würdigt, werde ich deshalb durch Staatsanwältin Frau Becker Kunze, etc. unschuldig strafverfolgt, sowie ich von Polizisten verfolgt und wegen des falschen Vorwurfs bei vorsätzlicher Falschaussage von den Poliztisten Rex und Salge, die am gegen meine Tochter und mich gericheteten Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt sind, und behauptet haben ich sei am 16. 2. 2010 bei 40 km/ h anstatt richtig 10 km/ h, wie 400 m anstatt 140 m, und es hätten 2 Personen wegen mir aus dem Weg springen müssen, mich aber vorsätzlich verfolgt haben, wussten, dass ich in meiner Wohnung fast bis zur Erblindung durch ionisierende Strahlen nach § 309 StgB verletzt wurde/ und werde und in der Ständehausstrasse Hannover einen Augenarzt aufsuchen wollte. Mit freundlichem Gruß Betreff: ERWEITERUNG hiermit des Betrugsvorwurfs gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp - AZ NZS 1453 JS 81947/ 09 - AZ NZS 3904 JS 11737/10 - AZ NZS 1181 JS 92210710 ---- Ergänzung STRAFANTRAG GEGENÜBER OBERSTAATSANWALT GROPP - Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg AZ 19 OD2/11 ( Disziplinarklage ) - vor der Generalstaatsanwaltschaft - Von: anja mensching <easybeebee@googlemail.com> Datum: Sun, 27 Feb 2011 16:11:41 +0100 An: 05141206208@fax.de, 05113472591@fax.de, 07219101382@fax.de, 030184002357@fax.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, guido.westerwelle@bundestag.de, ursula.vonderleyen@wk.bundestag.de, contact@openleaks.org, "olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de" <olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, otpnewsdesk@icc-cpi.int Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin, sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, guten Tag Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, ich erweitere meine Strafanträge gegenüber Obrstaatsaanwalt Gropp, wobei gleichzeitig beantragt wird auf die weiteren Straftatbestände, die sich zusätzlich aus dem mit ihm geführten Telefonggespräch vom 21. Februar ergeben, einzugehen während der mündlichen gerichtlichen Strafverhandlung, bei zu führender Nebenklage durch mich. Die Täuschung dürfte dem Straftabestand der fälschliche Beeinflussung im Rechtsverkehr, durch seinen schriftlichen Antrag vor dem Verwaltungsgericht, ohne Frage entsprechen und berechtigt mich zum weitergehenden Vorwurf des Betruges nach § 267 Absatz 3, Satz 3 und 4 StGb durch vorsätzliche Desinformation. Desinformation bedeutet entweder direkt ( Lügen,Betrug ) oder indirekt ( subtile Unterdrückung objektiver oder überprüfter Fakten, Verschweigen oder Ablenken von der Wahrheit, Implizieren falschr Urteile ). Eine Information stellt gesichert dann eine Desinformation dar, wenn sie mit objektiven Maßstäben gemessen falsifizierbar ist und der Urheber oder Verbreiter der Information dies weiß. -------- Original-Nachricht -------- Betreff: AZ NZS 1453 JS 81947/ 09 - AZ NZS 3904 JS 11737/10 - AZ NZS 1181 JS 92210710 ---- Ergänzung STRAFANTRAG GEGENÜBER OBERSTAATSANWALT GROPP - Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg AZ 19 OD2/11 ( Disziplinarklage ) - vor der Generalstaatsanwaltschaft - Datum: Sun, 27 Feb 2011 14:59:57 +0100 Von: anja mensching <easybeebee@googlemail.com> An: 05141206208@fax.de, 05113472591@fax.de, 07219101382@fax.de, 07218191590@fax.de, 030184002357@fax.de Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin, sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, guten Tag Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, ich weise daraufhin, dass in dem oben unter dem zuerst genannten Aktenzeichen des Strafermittlungsverfahens zu dem ich nicht "Bescheidlos" gestellt wurde, wie im zweigenannten, und offenbar drittgenannten, Oberstaatsanwalt Gropp, für diese Ermittlungen, respektive abgelehnten Ermittlungen verantwortlich war. Aus dem vor dem Verwaltungsgericht geführten Antrag wird deutlich, wie vorsätzlich ein falscher Eindruck von ihm zu erwecken versucht wird, indem er auf ein abgeschlossenes - ihm offensichtlich vollumfassend bekanntes rechtswidriges Betreuungsverfahren, wie die gegen mich eröffneten strafbaren, rechtswidrigen Ermittlungsverfahren hinweist, _aber_ _nicht _auf meine zahlreichen das Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnenden Strafsanträge, in bewußter**_*vorsätzlicher Täuschung*_. Verleumdung in Anbetracht der Kenntnis des wahren gegen meine Tochter und mich gerichteten Verbrechens, während diesem schwerste Amstmissbräche durch Richter, Beamte, und die verbrecherischen Straftaten von Ärzten, Politikern, Fernsehmoderatoren, etc. zugrunde liegen und vertuscht und verdunkelt wie gedeckt und dabei weiter mitbegangen werden sollen, zuungunsten und auf schwerwiegend materiell wie immateriell dabei weiter verletzende Kosten, zweier ohne die Verletzungen, wenn sie nicht erfolgt wären, hochintelligenter, gesunder in diesem Land geborenen Menschen: meiner Tochter ( die vor Wegnahme vollständig gesund war durch meine kompensatorische Fürsorge ) und von mir, dies eben ein schwerwiegendes deutsches gegen zwei Personen gerichtetes Verbrechen von hohem internationalen Stellenwert ist nach völkerstrafrechtlichen zu ahndenden Gesetzesgrundlagen. Woran ich alles setzen werde, dass Deutschland hier nicht ungestraft dabei ausgehen wird. Vor dem Verwaltungsgericht hat Obrstaatsanwalt vorsätzlich _*getäuscht*_ durch Nichterwähnung meiner auf tatsächlichen schwerwiegendsten Straftaten basierenden Strafanträgen/ anzeigen, wobei die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mir gegenüber, Verfolgungen Unschuldiger, wie Verleumdungen dartellen, die vorgeworfene Beförderungserschleichung, ein Antragtsdelikt von mehrfach schwerwiegender sich mir gegenüber strafbar gemachten ÜSTRA Beamten angezeigt wurde. Siehe hierzu meinen Strafantrag ( gegenüber der ÜSTRA liegt vor, woraus der Vorwurf falscher Verdächtigung wurde ), allerhöchtsens als Widerstandsrechtshandlung nach Artikel 20 Absatz 4 GG, wie diese Handlungen naschvollziehbar als Trutzwehr zu begreifen sind. Bedenken Sie hierbei, dass ich permanent verfolgt und mir nachgestellt wird durch die Verantwortlichen Initiatoren des angezeigten Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Darüber hinaus sollten Sie sich der Geringfügigkeit dieses Erst_vergehens_ ( Beförderungserschleichung ) bewußt sein, und welche Niederträchtigkeit es bedeutet davon von den eigenen schweren Verbrechen abzulenken, bzw. diese vorsätzlich vertuschen und verdunkeln zu wollen. Ich stelle zu meinen Strafanträgen aufgrund der oben beschriebenen _*Täuschung*_ gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp zusätzlich Strafantrag, wie aus dem im Internet abrufbaren Gespräch mit ihm ersichtlich ist, dass er voll und ganz in Kenntnis, aufgrund der für mich unmerklich geführten Ermittlungen, über die unzweifelsfreie Tatsächlichkeit des von mir angezeigten Verbrechens informiert ist, und aufgrund seiner Stellung und Position schwerer zu ahndenden _*Mitbegehung/ Mittäterschaft an diesem Verbrechen*_ - siehe Gespräch, während dem nur meine Stimme zu hören ist, vom 21. Februar 2011 ( februar21 002.avi - durch staatsanwaltliche technische Möglichkeiten sind auch die Ausführungen von ihm hörbar zu machen ). Durch Bezugnahme und die insistierende Frage, um zu erfahren wie leicht es mir fallen wird, das verbrecherische Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover, Staatsanwalt Gropps zukünftig alleinig aufzudecken, wird von ihm auch die Frage nach dem die Staatsanwaltschaft _*entlarvenden Verfahren*_ zu dem ich bewußt "Bescheidlos" gestellt wurde gestellt, wegen _*"Erstellens pornografischer Schriften" durch Thomas Petsch*_, was als Teilstraftat, bisher ungeahndet, nur möglich war, weil ich permanent für die von mir Beschuldigten wie unbekannten Personen, über das Internet über ein mir bisher unbekanntes Videostreammingportal beobachtet werde, _*wobei die Polizeigewalt, die Gewalt **der an meiner Wohnung vo**rbeifahrenden Fahrzeuge Folge davon sind*_. Und zwar wurde ich von ihm gefragt, ob mir den die Verfahrensnummer des Strafermittlungsverfahrens bekannt sei, um Kenntnis zu erlangen inwieweit ich in der Lage sei ihn damit zu belasten, sein und das der Staatsanwaltschaft Hannover verbrecherische Handeln aufzudecken. Dies ergibt sich aber ebenfalls indem die Beweise zur Polizeigewalt/ Mitbeteiligung ( wie auch der übrigen am Verbrechen beteiligten Personen im Internet ) weiter vorsätzlich unterdrückt, vertuscht und verdunkelt werden sollen. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass auch der in der widerrechtlichen Veröffentlichung des Fotos meiner Tochter im Internet durch die Betreuung
deutlich wird, dass der hier ermittelnde Staatsanwalt mit dem ich gesprochen hatte, nach Mitteilung des unter AZ NZS 1181 JS 92210710 ( eingeleitet ebenfalls von Staatsanwältin Becker-Kunze und widerrechtlich eingestellt, bzw. ohne weitere Mitteilung hierzu an mich ) der mich in Kenntnis meiner zahlreichen per Email eingegebenen Anträge auch bei Gericht, darauf verwies dass meine Email an ihn signiert sein müsse, im Andenken an die Einfachheit und aus Angst davor wie leicht das Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Computerhacker aufgedeckt werden kann, wovon die Staatsanwaltschaft schon lange Kenntnis hat und sukzessiv daran gegenwärtug allumfassend beteiligt ist, bzw. wie aus dem Gespräch mit Oberstaatsanwalt Gropp deutlich wurde dies auch schon vereitelt werden soll indem er anmerkt, dass es sich hierbei eher um viele Einzelstraftaten handeln würde, die auch nicht suppranational verfolgt werden müsste. Ich stelle aufgrund der Schilderung oben, der Indizien-, wie Beweisdarlegung für weitere schwere Straftaten die daraus resultieren Strafanträge gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp, respektive der Staatsanwaltschaft und Polizei Hannover. -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Strafantrag gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp - Disziplinarklage/ Beantragung zur Entfernung Oberstaatsanwalt Gropps aus dem Amt eines Disziplinarverfahrens ( siehe Disziplinarklage/ Verfassungsbeschwerde gegenüber Frau Becker-Kunze ) - s MENSCHENRECHTSBESCHWERDE 67556/09 und Strafantrag vor dem internationalen Strafgerichtshof - OTP - CR 41/11 - Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:18:26 +0100 Von: anja mensching <easybeebee@googlemail.com> An: 05113472591@fax.de, 05118111100@fax.de, 0541206328@fax.de, 04131718208@fax.de, 03022776533@fax.de, otpnewsdesk@icc-cpi.int, "olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de" <olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, 07219101382@fax.de, 07218191590@fax.de, 07211592512@fax.de Guten Morgen Herr Gropp, es sollte jetzt mal Schluß sein in welcher Form Sie hier Ihre Staatsanwälte, Polizisten, Richter decken wollen, indem Sie deren Straftaten vereiteln und weiter verdunkeln wollen, unter der weiteren kriminellen Behauptung " ich sei krank "und würde mir das alles einbilden, wobei Sie inzwischen sehr wohl wissen, dass all meine Anschuldigung voll und ganz berechtigt und den tatsächlichen beschriebenen gegen meineTochter und mich gerichteten Straftaten entsprechen. Ich hoffe Sie sind sich bewußt wie kriminell Sie eigentlich sind. Die aufgezeichneten Signalhornfahrten, sind nach ihrem Sinn und Zweck eindeutig zu überprüfen, wonach sich ergibt, dass sie keine berechtigten Zwecke hatten. Je länger Sie dies verdunkeln und vertuschen wollen, desto schwerwiegender wird Ihr Strafmass sich bemessen. Schon allein Ihre Äusserung am Montag, ich solle doch " froh sein", dass mir im Zuge der Verurteilung NZS 218Ds 1433 Js 129747/10wegen falsch behaupteter und bei falschem Vorwurf der Gefährdung im Strassenverkehr, bei falschen Tatsachenvorgaben, zu dem ich Revision beantragt habe, der Führerschein bei falsch behaupteter "Unzurechnungsfähigkeit" demzufolge, weggenommen worden seien, ist nicht nur ein Affront, sondern bestätigt hier bereits in Anbetracht der von Ihnen unterdrückten Beweislage, Ihre begangene Verdunkelung, wie Vereitelungen in Basis gestützt auf die Straftaten der Polizisten Rex und Salge, also nicht nur Ihre Beteiligung daran sondern durch weitere Unterstützung selbstverständlich auch an den übrigen weiteren fortdauernden gegen meine Tochter und mich gerichteten Straftaten. Ich stelle hiermit Strafantrag gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp vor der Generalstaatsanwaltschaft, aufgrund der oben beschriebenen Straftaten.
Ich habe bei dem Polizeipräsidenten Binias Aussageerpressung beantragt, die
natürlich nicht wie mir Andreas Valenta Polizist - ein ehemaliger Bekannter
der Familie mitgeteilt hat gewöhnlich möglich ist, und rechtswidrig, und
nicht durchgeführt wird, da die Polizei/ Staatsanwaltschaft vollumfänglich
mittäterschaftlich involviert ist und sich nicht selbst, wie Frau Dr. Merkel,
Dr. von der Leyen, Dr. Westerwelle, sämtliche deutschen Fernsehsender - Steffen Seibert -
von Anfang an führender Mittäter seit 12 Jahren -
KategorienAnja Mensching, Gewalt durch Polizei Hannover, Staatsanwaltschaft Hannover, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Andreas Valenta, Anja Mensching, Bundeskanzlerin, Dr. Merkel, Dr. Westerwelle, Hannover, Polizeipräsident Binias, Regierungspressesprecher, Staatsterror, Steffen Seibert, § 7 VStGB