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Meine Briefe/ Faxe an die deutschen Staatsanwaltschaften

14. März 2011 Kommentare ausgeschaltet
unter rapidshare.com Benutzer: 25132964 und Passwort: sterne

und Facebook Anja Mensching - innerhalb der Pinnwand die angesprochenen
Videos

Anstattdessen man meinen Strafanträgen entspricht, meine vorgetragenen
Beweisen
würdigt, werde ich deshalb durch Staatsanwältin Frau Becker Kunze, etc.

unschuldig strafverfolgt, sowie ich von Polizisten verfolgt und wegen des
falschen Vorwurfs bei vorsätzlicher Falschaussage von den Poliztisten
Rex und
Salge, die

am gegen meine Tochter und mich gericheteten Verbrechen gegen die
Menschlichkeit beteiligt sind, und behauptet haben ich sei am 16. 2.
2010 bei
40 km/ h anstatt richtig 10

km/ h, wie 400 m anstatt 140 m, und es hätten 2 Personen wegen mir aus
dem Weg
springen müssen, mich aber vorsätzlich verfolgt haben, wussten, dass ich
in meiner

Wohnung fast bis zur Erblindung durch ionisierende Strahlen nach § 309 StgB
verletzt wurde/ und werde und in der Ständehausstrasse Hannover einen
Augenarzt
aufsuchen wollte.

Mit freundlichem Gruß

Betreff:
ERWEITERUNG hiermit des Betrugsvorwurfs gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp
- AZ NZS 1453 JS 81947/ 09 - AZ NZS 3904 JS 11737/10 - AZ NZS 1181 JS
92210710 ---- Ergänzung STRAFANTRAG GEGENÜBER OBERSTAATSANWALT GROPP -
Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg AZ 19 OD2/11 (
Disziplinarklage ) - vor der Generalstaatsanwaltschaft -
Von:
anja mensching <easybeebee@googlemail.com>
Datum:
Sun, 27 Feb 2011 16:11:41 +0100
An:
05141206208@fax.de, 05113472591@fax.de, 07219101382@fax.de,
030184002357@fax.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de,
poststelle@bgh.bund.de, guido.westerwelle@bundestag.de,
ursula.vonderleyen@wk.bundestag.de, contact@openleaks.org,
"olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de"
<olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, otpnewsdesk@icc-cpi.int

Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin, sehr geehrter Herr
Generalstaatsanwalt,
guten Tag Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

ich erweitere meine Strafanträge gegenüber Obrstaatsaanwalt Gropp, wobei
gleichzeitig beantragt wird auf die weiteren Straftatbestände, die sich
zusätzlich aus dem mit ihm geführten Telefonggespräch vom 21. Februar
ergeben,
einzugehen während der mündlichen gerichtlichen Strafverhandlung, bei zu
führender Nebenklage durch mich.

Die Täuschung dürfte dem Straftabestand der fälschliche Beeinflussung im
Rechtsverkehr, durch seinen schriftlichen Antrag vor dem
Verwaltungsgericht,
ohne Frage entsprechen und berechtigt mich zum weitergehenden Vorwurf des
Betruges nach § 267 Absatz 3, Satz 3 und 4 StGb durch vorsätzliche
Desinformation.

Desinformation bedeutet entweder direkt ( Lügen,Betrug ) oder indirekt (
subtile
Unterdrückung objektiver oder überprüfter Fakten, Verschweigen oder
Ablenken von
der Wahrheit, Implizieren falschr Urteile ). Eine Information stellt
gesichert
dann eine Desinformation dar, wenn sie mit objektiven Maßstäben gemessen
falsifizierbar ist und der Urheber oder Verbreiter der Information dies
weiß.

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	AZ NZS 1453 JS 81947/ 09 - AZ NZS 3904 JS 11737/10 - AZ NZS
1181 JS
92210710 ---- Ergänzung STRAFANTRAG GEGENÜBER OBERSTAATSANWALT GROPP -
Beschluß
des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg AZ 19 OD2/11 ( Disziplinarklage ) -
vor der
Generalstaatsanwaltschaft -
Datum: 	Sun, 27 Feb 2011 14:59:57 +0100
Von: 	anja mensching <easybeebee@googlemail.com>
An: 	05141206208@fax.de, 05113472591@fax.de, 07219101382@fax.de,
07218191590@fax.de, 030184002357@fax.de

Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin, sehr geehrter Herr
Generalstaatsanwalt,
guten Tag Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

ich weise daraufhin, dass in dem oben unter dem zuerst genannten
Aktenzeichen
des Strafermittlungsverfahens zu dem ich nicht "Bescheidlos" gestellt
wurde, wie
im zweigenannten, und offenbar drittgenannten, Oberstaatsanwalt Gropp,
für diese
Ermittlungen, respektive abgelehnten Ermittlungen verantwortlich war.

Aus dem vor dem Verwaltungsgericht geführten Antrag wird deutlich, wie
vorsätzlich ein falscher Eindruck von ihm zu erwecken versucht wird,
indem er
auf ein abgeschlossenes - ihm offensichtlich vollumfassend bekanntes
rechtswidriges Betreuungsverfahren, wie die gegen mich eröffneten
strafbaren,
rechtswidrigen Ermittlungsverfahren hinweist, _aber_ _nicht _auf meine
zahlreichen das Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnenden
Strafsanträge,
in bewußter**_*vorsätzlicher Täuschung*_. Verleumdung in Anbetracht der
Kenntnis
des wahren gegen meine Tochter und mich gerichteten Verbrechens, während
diesem
schwerste Amstmissbräche durch Richter, Beamte, und die verbrecherischen
Straftaten von Ärzten, Politikern, Fernsehmoderatoren, etc. zugrunde
liegen und
vertuscht und verdunkelt wie gedeckt und dabei weiter mitbegangen werden
sollen,
zuungunsten und auf schwerwiegend materiell wie immateriell dabei weiter
verletzende Kosten, zweier ohne die Verletzungen, wenn sie nicht
erfolgt wären,
hochintelligenter, gesunder in diesem Land geborenen Menschen: meiner
Tochter
( die vor Wegnahme vollständig gesund war durch meine
kompensatorische
Fürsorge ) und von mir,  dies eben ein schwerwiegendes deutsches gegen zwei
Personen gerichtetes Verbrechen von hohem internationalen Stellenwert
ist nach
völkerstrafrechtlichen zu ahndenden Gesetzesgrundlagen. Woran ich alles
setzen
werde, dass Deutschland hier nicht ungestraft dabei ausgehen wird.

Vor dem Verwaltungsgericht hat Obrstaatsanwalt vorsätzlich _*getäuscht*_
durch
Nichterwähnung meiner auf tatsächlichen schwerwiegendsten Straftaten
basierenden
Strafanträgen/ anzeigen, wobei die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mir
gegenüber, Verfolgungen Unschuldiger, wie Verleumdungen dartellen, die
vorgeworfene Beförderungserschleichung, ein Antragtsdelikt von mehrfach
schwerwiegender sich mir gegenüber strafbar gemachten ÜSTRA Beamten
angezeigt
wurde. Siehe hierzu meinen Strafantrag ( gegenüber der ÜSTRA liegt vor,
woraus
der Vorwurf falscher Verdächtigung wurde ), allerhöchtsens als
Widerstandsrechtshandlung nach Artikel 20 Absatz 4 GG, wie diese Handlungen
naschvollziehbar als Trutzwehr zu begreifen sind. Bedenken Sie hierbei,
dass ich
permanent verfolgt und mir nachgestellt wird durch die Verantwortlichen
Initiatoren des angezeigten Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Darüber hinaus
sollten Sie sich der Geringfügigkeit dieses Erst_vergehens_ (
Beförderungserschleichung ) bewußt sein, und welche Niederträchtigkeit es
bedeutet davon von den eigenen schweren Verbrechen abzulenken, bzw. diese
vorsätzlich vertuschen und verdunkeln zu wollen.

Ich stelle zu meinen Strafanträgen aufgrund der oben beschriebenen
_*Täuschung*_
gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp zusätzlich Strafantrag, wie aus dem im
Internet
abrufbaren Gespräch mit ihm ersichtlich ist, dass er voll und ganz in
Kenntnis,
aufgrund der für mich unmerklich geführten Ermittlungen, über die
unzweifelsfreie Tatsächlichkeit des von mir angezeigten Verbrechens
informiert
ist, und aufgrund seiner Stellung und Position schwerer zu ahndenden
_*Mitbegehung/ Mittäterschaft an diesem Verbrechen*_ - siehe Gespräch,
während
dem nur meine Stimme zu hören ist, vom 21. Februar 2011 ( februar21
002.avi -
durch staatsanwaltliche technische Möglichkeiten sind auch die
Ausführungen von
ihm hörbar zu machen ). Durch Bezugnahme und die insistierende Frage, um zu
erfahren wie leicht es mir fallen wird, das verbrecherische Handeln der
Staatsanwaltschaft Hannover, Staatsanwalt Gropps zukünftig alleinig
aufzudecken,
wird von ihm auch die Frage nach dem die Staatsanwaltschaft _*entlarvenden
Verfahren*_ zu dem ich bewußt "Bescheidlos" gestellt wurde gestellt, wegen
_*"Erstellens pornografischer Schriften" durch Thomas Petsch*_, was als
Teilstraftat, bisher ungeahndet, nur möglich war, weil ich permanent für
die von
mir Beschuldigten wie unbekannten Personen, über das Internet über ein mir
bisher unbekanntes Videostreammingportal beobachtet werde, _*wobei die
Polizeigewalt, die Gewalt **der an meiner Wohnung vo**rbeifahrenden
Fahrzeuge
Folge davon sind*_. Und zwar wurde ich von ihm gefragt, ob mir den die
Verfahrensnummer des Strafermittlungsverfahrens bekannt sei, um Kenntnis zu
erlangen inwieweit ich in der Lage sei ihn damit zu belasten, sein und
das der
Staatsanwaltschaft Hannover verbrecherische Handeln aufzudecken. Dies
ergibt
sich aber ebenfalls indem die Beweise zur Polizeigewalt/ Mitbeteiligung
( wie
auch der übrigen am Verbrechen beteiligten Personen im Internet ) weiter
vorsätzlich unterdrückt, vertuscht und verdunkelt werden sollen.

Desweiteren wird darauf verwiesen, dass auch der in der widerrechtlichen
Veröffentlichung des Fotos meiner Tochter im Internet durch die Betreuung
deutlich wird, dass der hier ermittelnde Staatsanwalt mit dem ich
gesprochen
hatte, nach Mitteilung des unter AZ NZS 1181 JS 92210710 ( eingeleitet
ebenfalls
von Staatsanwältin Becker-Kunze und widerrechtlich eingestellt, bzw. ohne
weitere Mitteilung hierzu an mich ) der mich in Kenntnis meiner
zahlreichen per
Email eingegebenen Anträge auch bei Gericht, darauf verwies dass meine
Email an
ihn signiert sein müsse, im Andenken an die Einfachheit und aus Angst
davor wie
leicht das Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch  Computerhacker
aufgedeckt
werden kann, wovon die Staatsanwaltschaft  schon lange Kenntnis hat und
sukzessiv daran gegenwärtug allumfassend beteiligt ist, bzw. wie aus dem
Gespräch mit Oberstaatsanwalt Gropp deutlich wurde dies auch schon
vereitelt
werden soll indem er anmerkt, dass es sich hierbei eher um viele
Einzelstraftaten handeln würde, die auch nicht suppranational verfolgt
werden
müsste.

Ich stelle aufgrund der Schilderung oben, der Indizien-, wie
Beweisdarlegung für
weitere schwere Straftaten die daraus resultieren Strafanträge gegenüber
Oberstaatsanwalt Gropp,
respektive der Staatsanwaltschaft und Polizei Hannover.

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	Strafantrag gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp - Disziplinarklage/
Beantragung zur Entfernung Oberstaatsanwalt Gropps aus dem Amt eines
Disziplinarverfahrens ( siehe Disziplinarklage/ Verfassungsbeschwerde
gegenüber
Frau Becker-Kunze ) - s MENSCHENRECHTSBESCHWERDE 67556/09 und
Strafantrag vor
dem internationalen Strafgerichtshof - OTP - CR 41/11 -
Datum: 	Thu, 24 Feb 2011 09:18:26 +0100
Von: 	anja mensching <easybeebee@googlemail.com>
An: 	05113472591@fax.de, 05118111100@fax.de, 0541206328@fax.de,
04131718208@fax.de, 03022776533@fax.de, otpnewsdesk@icc-cpi.int,
"olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de"
<olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, 07219101382@fax.de,
07218191590@fax.de, 07211592512@fax.de

Guten Morgen Herr Gropp,

es sollte jetzt mal Schluß sein in welcher Form Sie hier Ihre
Staatsanwälte,
Polizisten, Richter decken wollen, indem Sie deren Straftaten vereiteln und
weiter verdunkeln wollen, unter der weiteren kriminellen Behauptung "
ich sei
krank "und würde mir das alles einbilden, wobei Sie inzwischen sehr wohl
wissen,
dass all meine Anschuldigung voll und ganz berechtigt und den tatsächlichen
beschriebenen gegen meineTochter und mich gerichteten Straftaten
entsprechen.
Ich hoffe Sie sind sich bewußt wie kriminell Sie eigentlich sind.

Die aufgezeichneten Signalhornfahrten, sind nach ihrem Sinn und Zweck
eindeutig
zu überprüfen, wonach sich ergibt, dass sie keine berechtigten Zwecke
hatten. Je
länger Sie dies verdunkeln und vertuschen wollen, desto schwerwiegender
wird Ihr
Strafmass sich bemessen.

Schon allein Ihre Äusserung am Montag,  ich solle doch " froh sein",
dass mir im
Zuge der Verurteilung NZS 218Ds 1433 Js 129747/10wegen falsch
behaupteter und
bei falschem Vorwurf der Gefährdung im Strassenverkehr, bei falschen
Tatsachenvorgaben, zu dem ich Revision  beantragt habe, der Führerschein
bei
falsch behaupteter "Unzurechnungsfähigkeit" demzufolge, weggenommen worden
seien, ist nicht nur ein Affront, sondern bestätigt hier bereits in
Anbetracht
der von Ihnen unterdrückten Beweislage, Ihre begangene Verdunkelung, wie
Vereitelungen in Basis gestützt auf die Straftaten der Polizisten Rex
und Salge,
also nicht nur Ihre Beteiligung daran sondern durch weitere Unterstützung
selbstverständlich auch an den übrigen weiteren fortdauernden gegen meine
Tochter und mich gerichteten Straftaten.

Ich stelle hiermit Strafantrag gegenüber Oberstaatsanwalt Gropp vor der
Generalstaatsanwaltschaft, aufgrund der oben beschriebenen Straftaten.
Ich habe bei dem Polizeipräsidenten Binias Aussageerpressung beantragt, die
natürlich nicht wie mir Andreas Valenta Polizist - ein ehemaliger Bekannter
der Familie mitgeteilt hat gewöhnlich möglich ist, und rechtswidrig, und
nicht durchgeführt wird, da die Polizei/ Staatsanwaltschaft vollumfänglich
mittäterschaftlich involviert ist und sich nicht selbst, wie Frau Dr. Merkel,
Dr. von der Leyen, Dr. Westerwelle, sämtliche deutschen Fernsehsender - Steffen Seibert -
von Anfang an führender Mittäter seit 12 Jahren -